Wenn ein Teilnehmer seine Krankenkasse wechselt kann es vorkommen, dass die angebrochene Verordnung vom neuen Träger übernommen wird. Dies können Sie wie folgt abbilden:
- die Verordnung des Teilnehmers müssen Sie zur frühzeitigen Abrechnung bringen
- Bearbeiten Sie hierfür die Maßnahme und setzen die Genehmigung bis auf den Tag des Krankenkassenwechsels
- hinterlegen Sie die neuen Versichertendaten im Patienten
- legen Sie eine neue Maßnahme an
- beim Fremd-CI hinterlegen Sie die Gesamt-CI aus der alten Maßnahme
- bei IK-Kasse hinterlegen Sie die Nummer der neuen Krankenkasse
- Die Übernahmebescheinigung der neuen Krankenkasse muss an die Abrechnungsstelle in Essen eingereicht werden, sodass eine fehlerfreie Bearbeitung erfolgen kann